Schulpraktischer Leistungsnachweis
- Pro Fach der Fächerverbindung wird eine* schulpraktische Leistung erbracht.
- Die schulpraktische Leistung umfasst maximal zwei Wochenstunden.
- Die Aufgabenstellung für die zu erbringende schulpraktische Leistung wird frühestens/spätestens (heißt: exakt) vier Wochen (einschließlich evtl. Ferien!) vor dem Abnahmetermin den Studierenden von der Praktikumslehrkraft schriftlich und gegen Unterschrift ausgehändigt.
- Die schulpraktischen Leistungen werden im zweiten Schulhalbjahr (nach dem Zwischenzeugnistermin!)** abgelegt!
- Eine Woche vor der schulpraktischen Leistung ist eine schriftliche Ausarbeitung bei der Praktikumslehrkraft abzugeben.
- Der Ausarbeitung ist eine Erklärung beizufügen, dass sie ohne Hilfe angefertigt wurde.
- Die schulpraktische Leistung wird von der Praktikumslehrkraft und einer weiteren qualifizierten Lehrkraft nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet.
Ausnahmeregelung für Erweiterungsfach Sport:
* zwei schulpraktische Leistungsnachweise
** je eine schulpraktische Leistung im 1. und 2. Schulhalbjahr (vor und nach dem Zwischenzeugnistermin!)
* zwei schulpraktische Leistungsnachweise
** je eine schulpraktische Leistung im 1. und 2. Schulhalbjahr (vor und nach dem Zwischenzeugnistermin!)
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