Schulpraktischer Leistungsnachweis
  • Pro Fach der Fächerverbindung wird eine* schulpraktische Leistung erbracht.
  • Die schulpraktische Leistung umfasst maximal zwei Wochenstunden.
  • Die Aufgabenstellung für die zu erbringende schulpraktische Leistung wird frühestens/spätestens (heißt: exakt) vier Wochen (einschließlich evtl. Ferien!) vor dem Abnahmetermin den Studierenden von der Praktikumslehrkraft schriftlich und gegen Unterschrift ausgehändigt.
  • Die schulpraktischen Leistungen werden im zweiten Schulhalbjahr (nach dem Zwischenzeugnistermin!)** abgelegt!
  • Eine Woche vor der schulpraktischen Leistung ist eine schriftliche Ausarbeitung bei der Praktikumslehrkraft abzugeben.
  • Der Ausarbeitung ist eine Erklärung beizufügen, dass sie ohne Hilfe angefertigt wurde.
  • Die schulpraktische Leistung wird von der Praktikumslehrkraft und einer weiteren qualifizierten Lehrkraft nach dem Vier-Augen-Prinzip bewertet.
Ausnahmeregelung für Erweiterungsfach Sport:
* zwei schulpraktische Leistungsnachweise
**
je eine schulpraktische Leistung im 1. und 2. Schulhalbjahr (vor und nach dem Zwischenzeugnistermin!)
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