Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Informationen zur Ausbildung zur Fachlehrerin/zum Fachlehrer:
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Beurlaubung von Studierenden nach Beendigung der fachlichen und pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Februar 2009 Az.: IV.5-S 7032-4.84 031

1. Die Leitung der Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern kann die Studierenden nach Beendigung der pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, frühestens ab dem 20. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Der letzte Schultag ist zugleich der Entlassungs- und Zeugnistermin.

2. Die Leitung der Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern kann die Studierenden nach Beendigung der fachlichen Abschlussprüfung, frühestens ab dem 20. Juli, bis zur Zeugnisausgabe vom Unterricht beurlauben. Der letzte Schultag ist zugleich der Zeugnistermin.

3. Die Bekanntmachung tritt am 1. April 2009 in Kraft.
Kufner Ministerialdirigent
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